MOMMSEN,F, Erörterungen aus dem Obligationenrecht. 2 Tle. in 1 Bd. 1859-79

MOMMSEN, Obligationenrecht. Braunschweig 1859-79

MOMMSEN, Friedrich,

Erörterungen aus dem Obligationenrecht. 2 Hefte in 1 Band (= alles Erschienene). Braunschweig, C. A. Schwetschke und Sohn (M. Bruhn), 1859-1879.

8vo. 144, XI, 215 S. Älterer Halbleinen mit Buntpapierbezug u. geprägtem Rückentitel.

I. Erörterungen über die Regel: Commodum ejus esse debet, cujus periculum est; II. Ueber die Haftung der Contrahenten bei der Abschließung von Schuldverträgen. – Mommsen (1818-1892) stammte aus Flensburg und studierte Rechtswissenschaften in Kiel, Berlin und München. Nach Abschluss seines Rechtsstudiums trat er zunächst in den Justizdienst in Schleswig. 1852 promovierte er in Göttingen und habilitierte sich ein Jahr später. Im Jahre 1859 wurde er in Göttingen Professor der Rechte. 1864 nahm Mommsen einen Ruf an das Appellationsgericht in Schlewig an und wechselte 1867 an das Oberappellationsgericht in Berlin. „Alle seine Arbeiten sind ausgezeichnet durch Gründlichkeit“ (Stintzing-Landsberg) und reihen sich ein in den großen Reigen monographischer vorzüglicher Schriften des 19. Jahrhunderts.

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