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WERNDLE,J.v., Zehend Recht. 03.A. Ingolstadt 1679

WERNDLE, Zehend Recht. 3.A. Ingolstadt 1679

WERNDLE, J(ohann von),

Zehend Recht. Dessen gründtliche Erklär- und Außführung, auch der Newreutbund Newprüch halber, vollkommenlich hierinn zu befinden. Hiermit widerumb in Truck gegeben, und an vilen Orten gemehrt. 3. Aufl. Ingolstadt, J. Ostermayr, 1679.

Kl.-8vo. Tb., 7 Bll., 310 S., 4 Bll. (Register). Zeitgenössischer Pergamenteinband mit handgeschriebenem Rückentitel. (etw. stockfl., Innendeckel mit modernem Exlibris).

Werndle war Regimentsrat zu Innsbruck, der in der Mitte des 17. bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts lebte, verfasste dieses äußerst erfolgreiche und in deutscher Sprache verfasste Werk zum frühen Steuerrecht, das vor allem die räumlichen Gebiete von Bayern und Österreich erschloss. – Das Werk ist in fünf Bücher unterteilt: 1. Was das Zehent-Recht sey?; 2. Von was Sachen man in Krafft Geistlicher Rechten Zehent geben soll; 3. Wie, und durch was Titul die Zehent auf die Weltlichen kommen; 4. Rechtsfragen im Rahmen des Zehend-Rechts; 5. Von den Straffen, Unglück und Schaden, welchem sich die Untreuen und betrüglichen Zehent-Leut unterwerffen. Späteren Auflagen des früheren 18. Jahrhunderts wurde noch ein Anhang beigegeben, in dem 20 Zehend-Ordnungen aus dem Zeitraum 1564 bis 1694 aus dem gesamten deutschen Sprachraum bis hin nach Braunschweig und Brandenburg aufgeführt wurden. Weiter wurde späteren Ausgaben oft noch gesammelte Rechtsgutachten zum Zehntrecht beigegeben.

Bestellnummer: 31057AB

Antiquariat: EUR 300,--