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LIEKEFETT,S.G., Handbuch des Bürgerl. Rechts in Teutschland. 8 Bde. Lpz. 1789-91

Liekefett, Handbuch des Bürgerlichen Rechts. 8 Bde. Leipzig 1789-91

(LIEKEFETT, Samuel Gottfried),

Handbuch des Bürgerlichen Rechts in Teutschland zum Gebrauch für Studierende, Advokaten, Beysitzer in niedern Gerichten, Geistliche, Aerzte, Schullehrer, Kaufleute, Künstler und Wirthschaftsverständige. 7 Tle. in 8 Bdn. (= komplette Ausgabe). Leipzig, in Commission bey Adam Friedrich Böhme, 1789-1791.

8vo. Schlichte zeitgenössische Pappbände mit Rotschnitt und erneuerten Rückentitelschildern. (Ebde. leicht berieben, schönes Set).

Liekefett verfolgte mit dem Handbuch für seine Zeit einen sehr praxisorientierten, fast schon populärwissenschaftlichen Ansatz. Das Buch richtete sich ausdrücklich nicht nur an Juristen (wie Studierende und Anwälte), sondern an ein breites, gebildetes bürgerliches Publikum – von Ärzten und Lehrern bis hin zu Kaufleuten. Die einzelnen Bände behandelten verschiedene Kernbereiche des damaligen Zivilrechts (Gemeines Recht in Deutschland vor der Einführung des BGB). – Samuel Gottfried Liekefett (1750-1827) wurde in Guttau (Oberlausitz) geboren und lehrte als Privatdozent an der Universität Leipzig. Er war ein produktiver juristischer Autor seiner Zeit und verfasste neben diesem Handbuch auch mehrbändige Abhandlungen über den Zivilprozess sowie einen großen, 15-bändigen Kommentar zu den Pandekten. Trotz seines Fleißes gerieten seine Werke im Laufe des 19. Jahrhunderts weitgehend in Vergessenheit.

1, 1789: Erster Theil (Von der Rechtsgelehrsamkeit, ihrer Nothwendigkeit und Nützlichkeit. Von Gesetzen und ihrer Eintheilung. Geschichte des römischen, canonischen und teutschen Rechts. Tb., 18 Bll., 690 S.

2, 1789: Zweyer Theil, welcher die Rechte der Menschen in Rücksicht auf Geschlecht, Geburt, Alter, Gesundheit, Freyheit und Ehre, die Rechte des Adels, des Bürger- und Bauernstandes enthält. Tb., 15 Bll., 608 S.

3, 1789: Dritter Theil, welcher die mit der Ehe, der väterlichen Gewalt, und den Vormundschaften verbundenen Rechte enthält. Tb., 19 Bll., 752 S.

4, 1790: Vierter Theil, welcher die mit dem Eigenthum, den Servituten und Hypotheken verbundenen Rechte enthält. Tb., 19 Bll., 664 S.

5, 1790: Fünfter Theil, welcher die Fortsetzung der Lehre von Hypotheken, und die mit dem Erbrechte verbundenen Rechte und Verbindlichkeiten enthält. Tb., 19 Bll., 696 S.

6, 1791: Sechster Theil, welcher den Beschluß der mit dem Erbrechte verbundenen Rechte und Verbindlichkeiten enthält. Nebst einer Kupfertafel. Tb., 19 Bll., 712 S., gefalt. Kupfertafel.

7,1, 1791: Siebenter Theil, erste Abtheilung, welche die Grundsätze vom Besitz und den Interdicten, von persönlichen Verbindlichkeiten überhaupt, und von Realcontracten enthält. Tb., 16 S., 11 Bll., 512 S.

7,2, 1791: Siebenter Theil, zweyte Abtheilung, welche die Grundsätze voh Verbal-, Literal-, Consensual- unbenannten und uneigentlichen Contracten, von persönlichen Verbindlichkeiten aus der natürlichen Billigkeit und unerlaubten Handlungen, den Auflösungsarten der Verbindlichkeiten, und das Register enthält. Tb., 15 Bll., (513-) 1144 S., 47 S. (Register über alle Teile).

Order Number: 31994AB

Rare Book: EUR 750,--