COCCEJI,S.v., Project des Codicis Fridericiani Marchici. Berlin 1748
Project des Codicis Fridericiani Marchici, oder eine, nach Sr. Königl. Majestät von Preussen selbst vorgeschriebenem Plan entworfene Cammer=Gerichts=Ordnung, nach welcher alle Processe in einem Jahr durch drey Instantzen zum Ende gebracht werden sollen und müssen: Nebst dem Project einer Sportul-Ordnung und eines Pupillen Collegii. Berlin, gedruckt bey dem Königl. Preuß. Hof-Buchdrucker, Christian Albrecht Gäbert, 1748.
Fol. Tb., 1 Bl., 328 S., 20 S. (Tribunal-Ordnung), 2 Bll. (Sportul-Ordnung), 4 S. (Project eines neuen Pupillen-Collegii). (ohne das Register von 1748, das bei Christian Ludewig Kunst erschienen ist). Schlichter, zeitgenössischer Halblederband. Schöner Zustand!
Meilenstein in der deutschen und preußischen Rechtsgeschichte! – Entworfen wurde die Reformschrift maßgeblich von dem preußischen Großkanzler Samuel von Cocceji (1679-1755) im Auftrag von König Friedrich II. (Friedrich dem Großen). Die Pläne zur Verbesserung des gesamten Justizwesens hatte Friedrich der Große von seinem Vater Friedrich Wilhelm I. übernommen. Eine bessere Ausbildung der Richter, Verbesserung des Justizwesens und vor allem eine Verkürzung des Rechtsganges, insbesondere des Instanzenweges, waren Hauptziele der Reform. Das primäre Ziel des ‚Projekts‘ war eine radikale Beschleunigung und Vereinfachung des behäbigen Justizwesens in der Mark Brandenburg. Alle Prozesse sollten innerhalb eines einzigen Jahres durch alle drei Instanzen hindurch verbindlich abgeschlossen werden. Das Werk regulierte den Ablauf am Berliner Kammergericht, schränkte die Willkür von Advokaten ein und professionalisierte den Richterstand. Dem Entwurf beigefügt waren auch ein Project einer Sportul-Ordnung (Regulierung der Gerichtsgebühren) sowie das Konzept für ein Pupillen-Collegium (eine reformierte Vormundschaftsbehörde). Der Entwurf bildete das Fundament für den späteren Codex Juris Fridericiani (1781) und war ein entscheidender Impulsgeber des Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten (ALR) von 1791/92 bzw. 1794. Es gilt als eines der wichtigsten Dokumente der juristischen Aufklärung, da es den Grundstein für einen effizienten, vom Monarchen unabhängigeren Rechtsstaat legte. – Ohne das oft fehlende „Vollständige Register aller in dem Project des Codicis Fridericiani Marchici enthaltenen Titel Haupt-Sachen, 134-seitig erschienen bei Christian Ludewig Kunst ebenfalls im Jahre 1748. – Vgl. Stintzing-L. III,1, 215 ff.
Bestellnummer: 32021AB
Antiquariat: EUR 750,--

