MITTEIS,L., Römisches Privatrecht bis auf die Zeit Diokletians. Hrsg. von Karl B

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MITTEIS, Ludwig,

Römisches Privatrecht bis auf die Zeit Diokletians. Hrsg. von Karl Binding. Erster Band: Grundbegriffe und Lehre von den Juristischen Personen. Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft. Erste Abteilung, sechster Teil, erster Band. Hrsg. von Karl Binding. 1. Aufl. Berlin, Duncker & Humblot, 2013.

16 x 23 cm. XVI, 428 S. XVI, 428 S. (Duncker & Humblot reprints). ISBN 9783428161355.

»Rechtshistoriker, * 17.3.1859 Laibach (Krain), † 26.12.1921 Leipzig.

M. studierte nach humanistischer Schulbildung in Wien an der dortigen Universität unter F. Hofmann, Pfaff, Maaßen, Siegel und A. Exner Jura (1881 Dr. iur.). Nach Absolvierung der drei Staatsprüfungen war er 1880–86 in der Wiener Gerichtspraxis tätig und setzte dazwischen (1882/83) in Leipzig sein Studium fort. 1884 habilitierte er sich in Wien für röm. Recht (Die Lehre von der Stellvertretung nach röm. Recht mit Berücksichtigung des österr. Rechts, 1885); er wurde Privatdozent, 1886 Juristenpräfekt an der Theresianischen Akademie. 1887 folgte M. einem Ruf als ao., 1891 als o. Professor an die Deutsche Univ. Prag. 1895 kehrte er als Nachfolger Exners nach Wien zurück. Seit 1899 lehrte er an der Univ. Leipzig.

M. gehörte einer Generation von Erforschern des röm. Rechts an, die der Jurisprudenz der Pandekten verpflichtet war. Trotz der von Deutschland verschiedenen Ausgangslage – in Österreich galt seit 1811 das ABGB, in Deutschland war man über die Pandektistik des 19. Jh. auf dem Weg zum BGB – hatte in Österreich doch eine Rezeption der Methode der Pandektistik stattgefunden. So betrieb auch M. zunächst das röm. Recht als dogmatischen Unterbau zum geltenden Recht, als Denkschule der Jurisprudenz schlechthin, was auch im Titel seiner Habilitationsarbeit von 1885 Ausdruck fand. Die in Leipzig fortgesetzte Beschäftigung mit dem geltenden Rechte – nun mit dem BGB – führte in späteren Jahren umgekehrt dazu, daß seine rechtshistorischen Arbeiten den Stempel strenger dogmatischer Durchdringung des Stoffes tragen.

Schon in Prag vollzog M. einen Schritt, dem die Rechtshistoriker, nachdem 1900 das röm. Recht in Deutschland den letzten Geltungsbereich in Europa verloren hatte, nach und nach folgten. Er wurde zum Rechtshistoriker, der das röm. Recht um seiner selbst willen untersuchte, sich seiner Geschichtlichkeit widmete und folgerichtig der Geschichte der literarischen Tradition. Gleichzeitig führte ihn das röm. Recht, nun als Erscheinung des Mittelmeerraumes verstanden, zum gräkoitalischen und zum griech. Recht, von dort zur Papyrologie und weiter zur juristischen Orientalistik. Im erstgenannten Bereich setzte sich M. mit der neuen Interpolationenforschung auseinander und hatte Erfolg mit einem Aufruf zur Schaffung eines Verzeichnisses in der Literatur angenommener Interpolationen, des Index Interpolationum für die Digesten. Im letztgenannten Bereich erschien 1891 das kühne Werk ›Reichsrecht und Volksrecht‹, das sich der Begegnung von Rom, Griechenland und dem Orient vor allem an Hand einer neugefundenen Quelle, des Syrisch-röm. Rechtsbuches, widmet. Schon in diesem Werk werden die Zeugnisse der Papyri zum Argument. In der Folge förderte M. die juristische Papyrologie entscheidend, über Einzeluntersuchungen zu Urkunden und Sammlungen, über die zusammen mit Ulrich Wilcken herausgegebenen ›Grundzüge und Chrestomathie der Papyruskunde‹ (2 Bde., 1912) und über erste Versuche, ein Bild des Rechts der Papyri in Monographien zu zeichnen.

M. bestimmte seit 1901 in Leipzig als Mitglied der Redaktion den Geist der Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte (Romanistische Abteilung) entscheidend mit. Als akademischer Lehrer konnte er in Leipzig eine internationale Schule bilden, der anzugehören sich noch zahlreiche Gelehrte der Zeit nach 1945 rühmten.«

Selb, Walter, in: Neue Deutsche Biographie 17 (1994), S. 576 f.

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