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HALFMANN,R., Entwicklungen des deutschen Staatsorganisationsrechts im Kraftfeld

Umschlag

HALFMANN, Ralf,

Entwicklungen des deutschen Staatsorganisationsrechts im Kraftfeld der europäischen Integration. Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern nach Art. 23 GG im Lichte der Staatsstrukturprinzipien des Grundgesetzes. 1. Aufl. Berlin, Duncker & Humblot, 2000.

399 S. (Schriften zum Öffentlichen Recht, 811). ISBN 9783428100279.

Inhaltsübersicht: Einleitung – 1. Die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der europäischen Integration: Die Zusammenarbeit nach Art. 2 des Ratifikationsgesetzes zu den Römischen Verträgen – Das Länderbeteiligungsverfahren von 1979 – Das Beteiligungsverfahren nach Art. 2 EEAG – Sonstige Formen der Mitwirkung – Die neueren Entwicklungen bis zur Verabschiedung des Art. 23 GG – 2. Artikel 23 GG – Inhalt und Anwendungsbereich: Überblick – Die Mitwirkung des Bundesrates nach Art. 23 Abs. 2 S. 1 GG – Die interne Willensbildung des Bundes – Die Außenvertretung des Bundes nach Art. 23 Abs. 6 GG – 3. Die Bewertung von Art. 23 Abs. 2 bis 6 GG aus staatsorganisationsrechtlicher Sicht: Art. 23 GG am Prüfmaßstab des Art. 79 Abs. 3 GG: „Verfassungswidriges Verfassungsrecht“ – Das „Bundesstaatsprinzip“ nach Art. 79 Abs. 3 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG. Das Demokratieprinzip nach Art. 79 Abs. 3 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 und 2 GG – Der Grundsatz der Gewaltenteilung, Art. 79 Abs. 3 i. V. m. Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG – Bisherige Erfahrungen in der Staatspraxis – Justitiabilität und Rechtsschutz – 4. Mögliche Alternativen zur Verbesserung einer Mitwirkung der Länder: Das Senatsmodell und verwandte Formen – Der Gedanke eines „EG-Länderrats“ – Der Blick über die Grenzen: Das „österreichische Modell“ – Einräumung erweiterter Kontrollrechte der Landesparlamente? – Eigener Vorschlag: Eine stärkere Orientierung an dem Grundgedanken des Art. 23 Abs. 4 GG – 5. Gesamtergebnis und Thesen: Zur Bedeutung der Regelung des Art. 23 GG – Die Vereinbarkeit von Art. 23 GG mit Art. 79 Abs. 3 GG – Zur Justitiabilität und zum Rechtsschutz. Mögliche Alternativen einer Mitwirkung der Länder – Schlußbetrachtung – Literaturverzeichnis – Sachwortregister

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