SAVIGNY,F.C.v., Das Recht des Besitzes. 03.A. Gießen 1818.
Das Recht des Besitzes. Eine civilistische Abhandlung. 3., vermehrte u. verbess. Aufl. Gießen, bey Heyer, 1818.
8vo. XXXX, 602 S. Zeitgenössischer Pappband mit geprägtem roten Rückenschild und schönem Rotschnitt.
Dritte Auflage von Savigny’s Meistermonographie! – In der zweiten Hälfte des Jahre 1802 begann F. C. von Savigny (1779-1861) in Marburg mit der Niederschrift dieser großartigen Monographie. Nach nur sechs Monaten Ausarbeitung und Korrektur der Druckfahnen wurde die Monographie bei Heyer in Gießen 1803 ediert. Mit der Edition der Monographie zum Besitz wurde der gerade einmal 24 Jahre alte Gelehrte mit einem Schlage ‚unter die Klassiker der Nation erhoben‘, so die Worte seines Schülers Rudorff, der vier Jahre nach dem Tode des Meisters die siebte und letzte Auflage vorgenommen hat. Wenige Monate nach dem Erscheinen war die erste Auflage ausverkauft. Bereits 1806 erschien eine zweite verbesserte und vermehrte Auflage, ohne Vorwort. Zwischenzeitlich wurde Savigny zum Extraordinarius ernannt, was Savigny auch auf dem Titelblatt vermerkte: Professor der Rechte in Marburg. Die nächsten Auflagen folgten mit größerem Abstand. Die dritte erst 1818, Savigny war dort an der neuen Berliner Unversität bereits eine Koryphäe, hatte die historische Rechtsschule gegründet und war in ganz Europa unter den Romanisten an die erste Stelle gerückt. 1842 wurde Savigny Minister in Preußen und gab seine Lehrverpflichtungen auf. Die weiteren Auflagen der großen Monographie: 4. Auflage 1822 (XL, 539 S.), 5. Auflage 1827 (XXXXVIII, 624 S.) und die 6. Auflage 1837 (LXXII, 688 S.). Die 7., posthum von Rudorff betreute Ausgabe, erschien in Wien 1865 (VIII, 765 S.).
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