In der kleinen Reihe „AVKB-Edition“ sollen zusätzlich einige vergriffene oder schwer zugängliche Texte, Monographien und Bibliographien zusammengeführt und als Nachdrucke in gebundener Buchform zur Verfügung gestellt werden.

Sammeln ist ein Grundtrieb der menschlichen Natur und Büchersammeln eine der edelsten unter den Sammelleidenschaften


KLIMKE,D., Die halbzwingenden Vorschriften des VVG. Berlin 2004.

Umschlag

KLIMKE, Dominik,

Die halbzwingenden Vorschriften des VVG. Ihre Missachtung und ihr Verhältnis zur Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB n. F. 1. Aufl. Berlin, Duncker & Humblot, 2004.

15 x 22 cm. 343 S. (Schriften zum Bürgerlichen Recht, 299). ISBN 9783428114139.

Inhaltsübersicht: Einleitung – 1. Teil: Allgemeine Grundsätze: 1. Abweichung zum Nachteil des Versicherungsnehmers oder anderer geschützter Personen: Für den Versicherungsnehmer nachteilige Vereinbarungen – Begrenzungen des Verbots nachteiliger Abweichungen im Hinblick auf die Situation bei Abschluss der Vereinbarung – Saldierung der Vor- und Nachteile einer Vereinbarung – Einseitige Rechtsgeschäfte des Versicherungsnehmers – Abweichungen zum Nachteil anderer Personen als des Versicherungsnehmers – 2. Die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot nachteiliger Abweichungen: Wahlrecht des Versicherungsnehmers oder endgültige Unwirksamkeit – Die von den Verstoßfolgen des VVG erfasste nachteilige „Vereinbarung“ – Die Berufung des Versicherungsnehmers auf die Vereinbarung – 3. Das Verhältnis des Verbotes nachteiliger Abweichungen zur Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB n.F.: Die Kontrolle von Vereinbarungen nach den §§ 305 ff. BGB n.F., die nicht gegen das Verbot nachteiliger Abweichungen verstoßen – Gegen das Verbot nachteiliger Abweichungen verstoßende Vereinbarungen – 2. Teil: Einzelne Anwendungsfälle: 1. Nachteilige Abweichungen von den §§ 16-22, 40 f. VVG: Prämienerhöhung bei nachträglicher Aufdeckung eines gefahrerheblichen Umstandes – Vertragsstrafe bei nachträglicher Aufdeckung eines gefahrerheblichen Umstandes – Risikoausschlüsse, die an das Vorliegen bestimmter Umstände bei Vertragsschluß bzw. bei Versicherungsbeginn anknüpfen – 2. Nachteilige Abweichungen von den §§ 23 ff., 40 ff. VVG: Prämienerhöhung – Vertragsstrafe für die Verletzung von Anzeige- und Nachweispflichten – Bedingungsänderung bei Eintritt einer generellen Gefahrerhöhung – Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse – Literatur- und Sachwortverzeichnis

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