Das Angebot soll Gelehrte und Rechtsanwälte ebenso ansprechen wie wissenschaftlich interessierte Laien, es soll den wissenschaftlichen Bibliotheken eine ebenso attraktive Anlaufstelle sein wie den passionierten Privatsammlern und Bibliophilen.

Die thematische Bandbreite meines Antiquariats umfasst die Geschichte und Landeskunde von der Antike bis zur aktuellen Zeitgeschichte, die Vielfalt der Rechtswissenschaft und Rechtsgeschichte, der Politikwissenschaft und politischen Ideengeschichte, der Wirtschaftswissenschaften, der Soziologie, Sozialphilosophie und Wissenschaftsgeschichte.


SCHRÖDER,V., Die Verweisung auf Mehrrechtsstaaten im deutschen Internationalen P

Umschlag

SCHRÖDER, Vincent,

Die Verweisung auf Mehrrechtsstaaten im deutschen Internationalen Privatrecht. unter besonderer Berücksichtigung der Verweisung auf die Vereinigten Staaten von Amerika. 1. Aufl. Tübingen, Mohr Siebeck, 2007.

23 x 16 cm. XIII, 430 S. Fadenbindung. (Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht, 192). ISBN 9783161493447.

Gegenstand des Internationalen Privatrechts ist die Bestimmung des anwendbaren Sachrechts, insbesondere auf Sachverhalte mit einer tatsächlichen Verbindung zu mehreren staatlichen Rechtsordnungen. Spezielle kollisionsrechtliche Fragen werden aufgeworfen, wenn das zur Anwendung berufene staatliche Recht nicht einheitlich gestaltet ist, sondern verschiedene Teilrechtsordnungen mit lokalem, personalem oder temporalem Anwendungsbereich aufweist. Nach einer grundlegenden typologischen Betrachtung derartiger Mehrrechtsstaaten befasst sich Vincent Schröder mit den weitgehend kontroversen Grundsätzen der Verweisung auf gespaltene Rechtsordnungen im deutschen Recht, vor allem nach Art. 4 Abs. 3 EGBGB. Er arbeitet die Prinzipien der Verweisung des deutschen Internationalen Privatrechts auf Mehrrechtsstaaten heraus und betrachtet anschließend den weiteren Verlauf einer solchen Verweisung am Beispiel der USA. Dazu erläutert er die zahlreichen theoretischen Ausprägungen des US-amerikanischen Kollisionsrechts in Zusammenhang mit der so genannten „conflicts revolution“ und dem heute weit verbreiteten „Second Restatement of Conflict of Laws“. Diese stellt er dem kontinentaleuropäischen Kollisionsrecht kritisch gegenüber, um dem Leser insbesondere im Rahmen einer Gesamtverweisung den Umgang mit den fremden Rechtsgrundsätzen zu erleichtern. Abschließend zeigt der Autor den Verlauf der Verweisung des deutschen Kollisionsrechts auf das US-amerikanische Recht anhand verschiedener Anknüpfungsgegenstände, unter anderem aus dem internationalen Familien-, Vertrags-, Gesellschafts- und Deliktsrecht.

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Ich selbst bin als Händler zudem stets auf der Suche nach geeigneten Büchern und Bibliotheken aus dem genannten Themenspektrum.