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MENDELSSOHN BARTHOLDY,A., Grenzen der Rechtskraft. Berlin 2013.

Umschlag

MENDELSSOHN BARTHOLDY, Albrecht,

Grenzen der Rechtskraft. 1. Aufl. Berlin, Duncker & Humblot, 2013.

14 x 21 cm. XII, 559 S. XII, 559 S. (Duncker & Humblot reprints). ISBN 9783428166480.

»Jurist, Politikwissenschaftler, * 25.10.1874 Karlsruhe, † 29.11.1936 Oxford. (evangelisch)

Nach dem Abitur 1892 in Karlsruhe studierte M. – trotz Neigung und Begabung zu Musik, Theologie und Geisteswissenschaften – Rechtswissenschaft in Heidelberg, München und Leipzig. Hier wurde er als Schüler A. Wachs und C. H. Degenkolbs 1897 promoviert, 1901 habilitiert und 1904 zum Professor des Internationalen Privatrechts berufen. 1905–20 lehrte er als o. Professor des Zivilprozeßrechts und Bürgerlichen Rechts an der Univ. Würzburg, profilierte sich als liberaler und weltoffener Hochschullehrer und vertiefte bei zahlreichen Englandaufenthalten seine Spezialisierung auf Rechtsvergleichung, orientiert am angelsächs. Verständnis von Recht und Politik. Daneben widmete er sich der Pflege des Musiklebens. Er war Mitbegründer der Würzburger Volkskonzerte, Veranstalter des 1. Mainfränkischen Musikfestes 1914, der Würzburger Reger-Gedächtniskonzerte 1916/17 und Organisator der Reger-Festspiele in Jena.

Als Nachfahre Moses Mendelssohns zugleich ein Erbe von Aufklärung und Citoyen-Bewußtsein, zeigte M. schon vor dem 1. Weltkrieg politisches Engagement. 1912 gehörte er dem Deutsch-Engl. Verständigungskomitee an, während des Krieges wirkte er für den Frieden danach durch humanitäre Gefangenenbetreuung, Invalidenhilfe und Vermißtensuche. 1917 war er Mitglied der Heidelberger Vereinigung. In Vorträgen und Schriften forderte er gewaltfreie Konfliktregelung durch einen Völkerbund, internationale Schiedsgerichtsbarkeit und innenpolitische Demokratisierung. 1919 wurde M. als Berater der Reichsregierung in der Kriegsschuldfrage in die Versailler Delegation berufen und verfaßte zusammen mit Max Weber, Hans Delbrück und Max Gf. Montgelas die deutschen Gegenvorschläge zu Art. 231 des Versailler Friedensvertrages. Im selben Jahr wurde er – gemeinsam mit J. Lepsius und F. Thimme – mit der Edition der Akten des Auswärtigen Amtes zur Vorgeschichte des Weltkriegs beauftragt, die 1922–27 unter dem Titel ›Die Große Politik der Europäischen Kabinette 1871–1914‹ in 40 Bänden erschien.

1920 folgte M. einem Ruf auf den Lehrstuhl für Zivilrecht, Auslandsrecht und Internationales Privat- und Prozeßrecht an die Univ. Hamburg, den er bis 1933 innehatte. Daneben gründete er in Hamburg das 1923 errichtete Institut für Auswärtige Politik und leitete es bis Februar 1934. Es war das erste deutsche Forschungsinstitut auf diesem Gebiet, von wissenschaftsgeschichtlicher Bedeutung für die erst nach dem 2. Weltkrieg an deutschen Universitäten etablierte Politikwissenschaft und von praktischer Bedeutung für die Glaubwürdigkeit der Weimarer Republik. M. entfaltete von hier aus eine rege Vortrags- und publizistische Tätigkeit, durch die er zur politischen Bildung in Deutschland und zum Verständnis der Weimarer Demokratie im Ausland beitrug. 1925 wurde er als deutscher Richter in das Haager Schiedsgericht zur Auslegung des Dawes-, seit 1929 des Young-Plans berufen, 1931 als deutscher Delegierter in den Völkerbund. Im September 1933 wurde M. von der nationalsozialistischen Regierung zwangsemeritiert, aus allen sonstigen Ämtern vertrieben, seiner materiellen Existenzgrundlagen in Deutschland beraubt und 1934 zum Rücktritt aus der Leitung des Instituts für Auswärtige Politik gezwungen. Im Herbst 1934 emigrierte er nach Oxford.– Geh. Hofrat; Dr. h. c. (Harvard, 1927; Northwestern Univ., Chicago, 1933).«

Gantzel-Kress, Gisela, in: Neue Deutsche Biographie 17 (1994), S. 62 f.

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