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HORSTMANN,M., Zur Präzisierung und Kontrolle von Opportunitätseinstellungen. Ber

Umschlag

HORSTMANN, Markus,

Zur Präzisierung und Kontrolle von Opportunitätseinstellungen. 1. Aufl. Berlin, Duncker & Humblot, 2002.

16 x 23 cm. 385 S. (Kölner Kriminalwissenschaftliche Schriften, 40). ISBN 9783428108879.

Inhaltsübersicht: Einleitung – Erster Teil: Legalität und Opportunität als unterschiedliche Kategorien der Rechtsanwendung: Legalität als Regelfall strafrechtlicher Gesetzeskonzeption – Der Einbruch des Opportunitätsgedankens in das klassisch-liberale rechtsstaatliche Strafrecht: Opportunität als rechtstheoretischer Gegensatz zur Legalität – Die Bestimmung des Verhältnisses von Legalität und Opportunität vor dem Hintergrund ihrer Begründungszusammenhänge – Ergebnis „Erster Teil“ – Zweiter Teil: Legalität und Opportunität in der Konzeption des geltenden Rechts: Das Legalitätsprinzip in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland – Das Legalitätsprinzip auf dem Rückzug: Die gegenwärtig weite Verbreitung des Opportunitätsgedankens in Form gesetzlicher und faktischer Einschränkungen der rechtsstaatlichen Verfolgungspflicht – Ergebnis „Zweiter Teil“ – Dritter Teil: Staatsanwaltschaftliche und gerichtliche Opportunitätseinstellungen und ihre Vereinbarkeit mit der verfassungsmäßigen Ordnung: Überblick über mögliche verfassungsrechtliche Konfliktfelder im Zusammenhang mit opportunitätsgeprägten Einstellungsbestimmungen – Die Verfassungsmäßigkeit der Opportunitätseinstellungen im einzelnen – Zunächst: Die sanktionslose Einstellung des Strafverfahrens wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO – Opportunitätsprinzip und Sanktionsverhängung: Die Einstellung des Verfahrens bei gleichzeitiger Verhängung von Auflagen und Weisungen gemäß § 153 a StPO – Ist § 153 a StPO als Einschränkung des Legalitätsprinzips dogmatisch verfehlt, kriminalpolitisch mißglückt und am Ende sogar verfassungswidrig? – Die Verfahrenseinstellung gegen Erteilung von Auflagen und Weisungen im Spiegel der Kritik – Das weitreichende Opportunitätsdenken in den Verfahrenseinstellungen gemäß der §§ 153 b ff. StPO – Absehen von der Strafverfolgung nach § 31 a BtMG – „Kronzeugen“-Regelungen als gravierendste Durchbrechung der Legalität im Zeichen opportunistischer Strafrechtspflege – Ergebnis „Dritter Tei

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