Sammeln ist ein Grundtrieb der menschlichen Natur und Büchersammeln eine der edelsten unter den Sammelleidenschaften

Sammeln ist ein Grundtrieb der menschlichen Natur und Büchersammeln eine der edelsten unter den Sammelleidenschaften


SWOBODA,S., Videotechnik im Strafverfahren. Berlin 2002.

Umschlag

SWOBODA, Sabine,

Videotechnik im Strafverfahren. 1. Aufl. Berlin, Duncker & Humblot, 2002.

16 x 23 cm. 500 S. (Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, 149). ISBN 9783428109128.

Inhaltsübersicht: Einleitung: Videotechnik im Strafverfahren – 1. Die verfassungsrechtliche Ausgangsposition – Der Dreiklang aus Zeugenschutz, Beschuldigtenrechten und Strafverfolgungsinteressen: Zeugenpflichten; Zeugenrechte – Strafverfolgung im Konflikt mit Zeugenschutzbelangen – Gegenpositionen des Beschuldigten – Zusammenfassung – 2. Entstehung des Zeugenschutzgesetzes: Das Zeugenschutzgesetz, Gesetzgebungsverfahren und Ergebnis – Zeugenschutz in der Gesetzgebung vor dem Zeugenschutzgesetz – Anfänge einer Diskussion über Videotechnik im Strafverfahren – Erfahrungen mit der Videotechnik im Ausland – Bisherige Erfahrungen und Reformanstöße aus den Ländern – Zusammenfassung – 3. Simultanübertragung von Vernehmungen in der Hauptverhandlung nach § 247 a StPO: Das Gesetz im Überblick – Die „Gefährdungsalternative“, § 247 a S. 1 Hs. 1 StPO – Die Simultanübertragung unter den Voraussetzungen des § 247 a S. 1 Hs. 2 StPO (″Erreichbarkeitsalternative“) – 4. Videosimultanübertragung bei der Vernehmung anderer Beweispersonen: Die Videovernehmung des Sachverständigen – Videovernehmung des (Mit-)Beschuldigten – 5. Die simultan übertragene Vernehmung im Ermittlungsverfahren, § 168 e StPO: Die Ziele des § 168 e StPO im Überblick – Zur Ausgestaltung einer simultan übertragenen Vernehmung nach § 168 e StPO – Zusammenfassung – 6. Videodokumentierte Zeugenvernehmungen im Hauptverfahren: Vernehmungsdokumentation in Bild und Ton – Die Verwertbarkeit der Bild-Ton-Aufzeichnungen von Zeugenvernehmungen in der Hauptverhandlung nach Maßgabe des § 255 a StPO – Videoaufzeichnungen in der Revisionsinstanz und § 261 StPO – Zusammenfassung: Vernehmungsaufzeichnung und Verwertung – 7. Die Dokumentation von Beschuldigtenvernehmungen in Bild und Ton: Die Vorteile einer Videodokumentation – Verwertung einer Vernehmungsdokumentation in der Hauptverhandlung – Zusammenfassung – 8. Zusammenfassung und Ausblick – Zusammenfassung: Videotechnik im Strafverfahren – Überblick über die erarbeiteten Gesetzesentwürfe

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