MEYER,G., Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechts. 03.A. Leipzig 1910.
Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechts. Nach dem Tode des Verfassers in dritter Auflage bearbeitet von Franz Dochow. 3. Aufl. Leipzig, Verlag von Duncker & Humblot, 1910.
8vo. XIV, 762 S. Zeitgenössischer Halblederband mit goldgeprägtem Rücken.
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhundert entwickelte sich das Verwaltungsrecht als ein selbständiges Lehrfach innerhalb des Öffentlichen Rechts. Eine führende Rolle nahm der nationalliberale Staatsrechtslehrer Georg Meyer (1841-1900) ein. In seinem Verwaltungsrechtswerk spürt man noch die Unsicherheit über die Materialauswahl und vor allem die Systematik eines derartigen Lehrbuches. Meyer folgt dabei noch den älteren polizeiwissenschaftlichen Werken.
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