MYRBACH-RHEINFELD,F., Grundriß des Finanzrechts. Hrsg. von August Finger, Otto F
Grundriß des Finanzrechts. Hrsg. von August Finger, Otto Frankl. Grundriß des Österreichischen Rechts in systematischer Bearbeitung. Dritter Band, siebente Abteilung. Hrsg. von August Finger – Otto Frankl. 1. Aufl. Berlin, Duncker & Humblot, 2014.
16 x 23 cm. XIV, 312 S. XIV, 312 S. (Duncker & Humblot reprints). ISBN 9783428172450.
»Finanzwissenschaftler, * 3.12.1850 Zaleszczyki (Galizien), † 11.2.1919 Innsbruck. (katholisch)
M. beschloß seinen Militärdienst als Leutnant der Reserve, studierte dann Rechtswissenschaft in Wien und Graz und promovierte 1873 zum Dr. iur. Er begann seine Berufslaufbahn bei der niederösterr. Finanzprokuratur und ließ sich 1876 zur Landesregierung nach Czernowitz versetzen. 1878 in den Finanzdienst zurückgekehrt, war er als Steuerinspektor und später als Finanzrat in Graz tätig. An der dortigen Universität habilitierte sich M. für Finanzwissenschaft und österr. Finanzgesetzeskunde, später auch für politische Ökonomie, und wurde 1893 als o. Professor für Volkswirtschaftslehre, Volkswirtschaftspolitik und Finanzwissenschaft an die Univ. Innsbruck berufen (Dekan 1895, 1907; Rektor 1900/01). Seit 1908 war er Vorstand des Staatswissenschaftlichen Seminars. 1915 trat er in den Ruhestand.
M. befaßte sich in seinen Publikationen mit einer Vielzahl wirtschaftlicher und administrativer Materien, u.a. mit der Reform der politischen Verwaltung in Österreich, mit Fragen des Fremdenverkehrs, mit dem Betrieb elektrischer Anlagen und mit dem Ausbau der Staatsbahnlinien. Seine wichtigsten wissenschaftlichen Leistungen liegen aber auf dem Gebiet des Finanzrechts und des Steuerwesens, das er in seinem ›Grundriß des Finanzrechts‹ (1906, 1916, franz. 1910) sowie in mehreren speziellen Untersuchungen systematisch behandelte.«
Mentschl, Josef, in: Neue Deutsche Biographie 18 (1997), S. 673
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