Die thematische Bandbreite meines Antiquariats umfasst die Geschichte und Landeskunde von der Antike bis zur aktuellen Zeitgeschichte, die Vielfalt der Rechtswissenschaft und Rechtsgeschichte, der Politikwissenschaft und politischen Ideengeschichte, der Wirtschaftswissenschaften, der Soziologie, Sozialphilosophie und Wissenschaftsgeschichte.

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MARTIN,S., Die Umsetzung der Unternehmensübergangsrichtlinie (Richtlinie 2001-23

Umschlag

MARTIN, Stefanie,

Die Umsetzung der Unternehmensübergangsrichtlinie (Richtlinie 2001-23-EG – Betriebsübergangsrichtlinie) in Spanien. Zugleich eine Kurzeinführung in das spanische Recht der Kollektivverträge und der kollektiven Arbeitnehmervertretung sowie in das neue Konkursrecht aus arbeitsrechtlicher Perspektive. 1. Aufl. Berlin, Duncker & Humblot, 2006.

16 x 23 cm. IV, 539 S. IV, 539 S. (Beiträge zum Europäischen Wirtschaftsrecht, 38). ISBN 9783428120758.

Inhaltsübersicht: Einleitung: Zielsetzung und Vorgehensweise der Untersuchung – 1. Kurzer Überblick über die Geschichte des Arbeitnehmerschutzes bei Unternehmens- und Betriebsübergängen in Spanien: Art. 90 LCT 1931 und Art. 79 LCT 1944 – Art. 18.2 und 18.3 LRL – Art. 44 ET a. F – Die Reform vom 11. Juli 2001: Art. 44 ET n. F. sowie der neue Art. 149 LC – 2. Begriffsbestimmungen durch Legaldefinitionen, Rechtsprechung und Lehre vor dem Hintergrund der Erweiterung der Definitionen durch die Neufassung der Richtlinie: Objekt des Übergangs: Unternehmen, Betrieb, Unternehmens- oder Betriebsteil – Wesen und Rechtsgrund des Übergangs: „durch vertragliche Übertragung oder durch Verschmelzung“ – Arbeitnehmer, Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis – 3. Die individualvertraglichen Auswirkungen des Übergangs: Art. 3: Übergang des Arbeitsvertrags auf den Erwerber – Kündigungsverbot für den Arbeitgeber und Arbeitnehmerschutz bei Änderungen der Arbeitsbedingungen: Art. 4 der Richtlinie – Sonderfall: Betriebsübergang im Rahmen eines Insolvenzverfahrens – 4. Die kollektivrechtlichen Auswirkungen des Übergangs: Vorübergehende Beibehaltung der kollektivvertraglichen Arbeitsbedingungen durch den Erwerber – Kontinuität und Anpassungen bei den Arbeitnehmervertretungen – 5. Konsultations- und Informationspflichten: Hinweise zu den 1998 in den aktuellen Art. 7 der Richtlinie aufgenommenen Neuerungen, insbesondere zum widersprüchlichen Anwendungsbereich der Informationspflichten – Wörtliche Übernahme der in Art. 7 Abs. 1, 2, 4 und 6 der Richtlinie aufgestellten Grundregeln durch Art. 44 Abs. 6 bis 10 ET nach bislang völlig unzureichender Umsetzung – Zusammenfassung und Ergebnis – Anhang: Entscheidungen des EuGH zur Richtlinie – Literatur- und Stichwortverzeichnis

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