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OTTO,J., Der Kartellgehilfe als Bußgeldadressat im Europäischen Kartellrecht. Be

Umschlag

OTTO, Jannik,

Der Kartellgehilfe als Bußgeldadressat im Europäischen Kartellrecht. 1. Aufl. Berlin, Duncker & Humblot, 2015.

16 x 23 cm. 434 S. (Beiträge zum Europäischen Wirtschaftsrecht, 62). ISBN 9783428145164.

1. Einleitung

2. Die Identifizierung des Auslegungsmaßstabs

Die Auslegung des europäischen Kartellrechts – Die richterliche Rechtsfortbildung im Unionsrecht – Grenzen der Rechtsanwendung des Unionsrechts – Das strafrechtliche Gesetzlichkeitsprinzip (auch) als primärrechtliche Interorgangrenze – Bewertung der aktuellen Rechtsprechungspraxis des EuGH zum nullum crimen-Grundsatz – Folgerungen für die nachfolgende Untersuchung

3. Die Bußgeldverantwortlichkeit des Kartellgehilfen wegen Verstößen gegen das Kartellverbot nach Art. 23 Abs. 2 UAbs. 1 lit. a Alt. 1 VO 1/2003 i.V.m. Art. 101 Abs. 1 AEUV

Die Bestimmung der Täterschaft als zentrale Fragstellung – Die Tathandlungen – Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken – Eignung zur Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels – Zwischenfazit – Der Normadressat: »Unternehmen« und »Unternehmensvereinigungen« – Schuld – Ergebnis der Auslegung

4. Die Bußgeldverantwortlichkeit des Kartellgehilfen wegen Verstößen gegen das Kartellverbot nach ergänzenden Strafnormen

Die Anforderungen des strafrechtlichen Gesetzlichkeitsprinzips – Keine ergänzenden Strafnormen im europäischen Kartellsanktionenrecht – Der Einheitstäterbegriff aus dem sonstigen Verwaltungssanktionenrecht – Die Unzulässigkeit der Rechtsfortbildung – Ergebnis

5. Die Verantwortlichkeit des Kartellgehilfen nach weiteren Sanktionsnormen des europäischen Kartellrechts

Die Bußgeldverantwortlichkeit wegen Verstößen gegen das Missbrauchsverbot nach Art. 23 Abs. 2 UAbs. 1 lit. a Alt. 2 VO 1/2003 i.V.m. Art. 102 AEUV – Die Bußgeldverantwortlichkeit wegen Verstößen gegen die »materielle« Zusammenschlusskontrolle nach Art. 14 Abs. 2 FKVO – Die Bußgeldverantwortlichkeit wegen formeller Verstöße gegen das europäische Kartellrecht – Das verwaltungsrechtliche Zwangsgeld gem. Art. 24 VO 1/2003 – Die zivilrechtliche Haftung des Kartellgehilfen – Ergebnis

6. Ausblick: Die Bußgeldverantwortlichkeit von Kartellgehilfen wegen Verstößen gegen das Kartellverbot de lege ferenda

Die Verbandskompetenz der EU – Vorschläge zur Ergänzung der Art. 101 AEUV, VO 1/2003

7. Ergebnisse

Literatur- und Stichwortverzeichnis

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