EICHHORN,K.F., Grundsätze des Kirchenrechts. 2 Bde. Göttingen 1831-33.
Grundsätze des Kirchenrechts der Katholischen und der Evangelischen Religionspartei in Deutschland. 2 Bde. Göttingen, bei Vandenhoeck und Ruprecht, 1831-1833.
8vo. (1:) XXII, 801 S.; (2:) XX, 886 S. Neue Pappbände mit Rückentitelschildern. (St.a.T.).
Einzige Ausgabe! – Bis zum BGB war der Einfluß der Kirchen auch in der Gesetzgebung nicht unerheblich, in der Zeit vor dem 19. Jahrhundert ganz erheblich. Eine grundlegende Säkularisierung auf dem Gebiet des Privatrechts leitete die Pandektistik ein, allerdings waren auf dem Gebiet des Eherechts die Kirchen immer noch entscheidend. Erst am Ende des 19. Jahrhunderts wurde die zivile Ehe eingeführt und durchgesetzt; eine Tatsache, die oftmals vergessen läßt, daß es gerade die Zivilehe war, die die Gemüter erhitzte und das BGB durch die Ablehnung der religiös-konservativen Kräfte im Reichstag beinahe scheitern ließ!
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