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Bayern 1810: CODEX JURIS BAVARICI JUDICIARII. 2 Tle. in 1. München 1810-1813

CODEX Juris Bavarici Judiciarii. Ausgabe München 1810-1813

Bayern – CODEX JURIS BAVARICI JUDICIARII.

De Anno MDCCLIII. Oder baierische Gerichtsordnung, auf Befehl Seiner Majestät des Königs von Baiern neu aufgelegt. Mit den ANMERKUNGEN über den Codex juris Bavarici judiciarii, worinn derselbe sowohl mit den gemeinen, als den ehmaligen statuarischen Gerichts-Ordnungen und Rechten genau verglichen ist. Neue Auflage. 2 Tle. in 1 Band. München, Im Verlag der Redaktion des Regierungsblatts, 1810-1813.

8vo. Tb., 7 Bll., 231; (Anmerkungen:) 681 S. Prächtiger, zeitgenössischer Halblederband mit Buntpapierbezug, schönem 3-seitigem Rotschnitt u. geprägtem Rückentitel. Exzellenter, frischer Zustand!

Mit Wiguläus von Kreittmayr (1705-1790) tritt uns die bedeutendste Juristenpersönlichkeit Bayerns im 18. Jahrhundert entgegen. Seine unter Kurfürst Maximilian III. Joseph geschaffenen Gesetzeswerke sollten das bayerische Recht zusammenfassen und übersichtlich ordnen, nicht unbedingt reformieren. So blieben Folter und Todesstrafe bei Kreittmayr erhalten, dennoch wird seine Gesetzgebung als “würdiges Vorspiel der kommenden großen Kodifikationen” (Wieacker, Privatrechtsgeschichte, 2.A. 1967, S. 327) bewertet. “Kreittmayrs Aufgabe und Werk war, das völlig unübersichtlich gewordene Recht seiner Zeit in Bayern in brauchbare Formen zusammenzuschreiben – ein Auftrag, an den sich nur jemand wie er mit umfassenden Kenntnissen, weitreichender Belesenheit und ungewöhnlichem Fleiß wagen konnte” (Eberle, Was früher in Bayern alles recht war, 1976, S. 15ff.). – Kreittmayr, geboren und gestorben in München, stammte aus einem alten bayerischen Ratsgeschlecht, sein Vater war bereits kurfürstlich bayerischer Hofrat. Nach seinem Studium der Philosophie, Geschichte und der Rechtswissenschaften in Salzburg, Ingolstadt, Leiden und Utrecht und einer kurzen Zeit am Reichskammergericht in Wetzlar stieg er schnell und stetig, seit seiner Berufung in die Hofratsstelle durch Kurfürst Max Emanuel – gerade einmal 20-jährig – unaufhaltsam auf, bis zu seiner Berufung zum “Wirklich Geheimen Staatskanzler und Obersten Lehns-Probst” im Jahre 1758.

Order Number: 93450CB

Rare Book: EUR 300,-- 


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