BÜLOW,O., Die Lehre von den Proceßeinreden. Gießen 1868
Die Lehre von den Proceßeinreden und die Proceßvoraussetzungen. Gießen, Verlag von Emil Roth, 1868.
8vo. XIV, 320 S. Neuer Pappband mit Rückentitelschild.
Erste größere Arbeit Bülows! – Bülow (1837-1907) formulierte und prägte im Laufe seiner akademischen Karriere an den Universitäten Heidelberg, Gießen, Tübingen und Leipzig die Stellung des Richters wie kaum ein anderer: der Richter als Akteur der Staatsgewalt, dessen Spruch gleichwohl Rechtsquelle ist. „Innerhalb der Schranken des Gesetzes eröffnet sich dem Richter ein weiter Spielraum selbständiger Rechtsbestimmung“ (Bülow). Er zählte vom Beginn seiner Karriere an zu den herausragenden Vertretern des Richter- und Zivilprozessrechts, den eine lebenslange Freundschaft mit Rudolf von Jhering verband. Bereits im Jahre 1877 wurde er mit dem Adelstitel geehrt und nannte seither von Bülow.
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