GRUCHOT,J.A., Preußisches Erbrecht in Glossen zum ALR. 3 Bde. Berlin 1865-67
Preußisches Erbrecht in Glossen zum Allgemeinen Landrecht. Auf römischer und germanischer Grundlage. Unter Berücksichtigung der neueren Gesetzgebungen dargestellt. 3 Bde. Berlin, G. Grote’sche Verlagsbuchhandlung, 1865-1867.
8vo. 624; 562; XVI, 399 S. Zeitgenössische Halblederbände mit geprägten Rückentiteln und Marmorschnitt. (Ebde. tlw., Bd. 1 stärker ausgebessert).
Gruchot verknüpft das preußische Landesrecht systematisch mit seinen historischen Wurzeln: dem römischen und dem gemeinen germanischen Recht. Zudem berücksichtigt er damals moderne europäische Gesetzgebungen. Die Darstellung erfolgt in Form von ‘Glossen’, also erläuternden Kommentierungen und Anmerkungen mit direktem Bezug zu den gesetzlichen Bestimmungen des Algemeinen Landrechts für die Preußischen Staaten. Julius Albert Gruchot (1821–1879) war ein damals einflußreicher preußischer Jurist und Geheimer Justizrat. Er ist heute vor allem als Begründer der renommierten Fachzeitschrift ‘Gruchots Beiträge zur Erläuterung des Deutschen Rechts’ bekannt geblieben.
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