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ZEILLER,F.v., Das natürliche Privat-Recht. 03.A. Wien 1819

Zeiller, Das natürliche Privatrecht. 3.A. Wien 1819
Franz von Zeiller - Porträt

ZEILLER, Franz von,

Das natürliche Privat-Recht. 3., verbess. Aufl. Wien, bey Karl Ferdinand Beck, 1819.

8vo. 272 S., 4 Bll. Schlichte, unbeschnittene Interimsbroschur. (St.a.T. u. Tb.-Rückseite).

Das theoretische und vernunftrechtliche Fundament für das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) von 1811, dessen geistiger Vater und Hauptredaktor Zeiller war! – Zeiller goss in diesem Werk (zuerst 1802 erschienen) die philosophischen Ansätze der Aufklärung, insbesondere das Vernunftrecht (Naturrecht), in eine präzise juristische Form. Unter dem starken Einfluss von Immanuel Kant trennte Zeiller im ‘Natürlichen Privat-Recht’ strikt zwischen ethischer und juristischer Gesetzgebung. Für das Recht ist die innere Absicht oder Moralität eines Menschen sekundär, solange sein äußeres Handeln mit den Gesetzen konform geht. Rechtspflichten zeichnen sich dadurch aus, dass sie durch gesellschaftlichen, äußeren Zwang (Sanktionen und Strafen) durchgesetzt werden können. Das Werk befasst sich mit den Rechten, die dem Menschen ‘von Natur aus’ (also allein durch seine Vernunft und sein Menschsein) zustehen, noch bevor ein Staat Gesetze erlässt. Zeiller postuliert die rechtliche Gleichheit und Freiheit aller Menschen als angeborene Rechte, was später einen der berühmtesten Paragrafen des ABGB prägte (§ 16 ABGB: ‘Jeder Mensch hat angeborene, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte…’). Es erklärt, wie der Mensch im ‘Naturstande’ durch einseitige Handlungen (Okupation/Besitz) oder durch zweiseitige Einwilligung (Vertrag) rechtmäßig Eigentum erwerben kann. Das Privatrecht wird in eine rationale, auf der Vernunft basierende Struktur gegossen, die sich in Personenrecht, Sachenrecht und gemeinschaftliche Bestimmungen unterteilt. Das Buch war keineswegs nur reine Theorie, sondern die direkte Konzeptionsgrundlage für das österreichische Zivilrecht. Als Zeiller den Entwurf des ABGB ausarbeitete, nutzte er das ‘Natürliche Privat-Recht’ als theoretische Schablone. Wo das positive (geschriebene) Gesetz Lücken aufwies, sollte auf die hier beschriebenen ‘natürlichen Rechtsgrundsätze’ zurückgegriffen werden. Das Lehrbuch erlangte so große Bedeutung, dass es im 19. Jahrhundert in mehrere Sprachen übersetzt wurde. – Franz von Zeiller (1751-1828) war Professor für Naturrecht und Römisches Recht an der Universität Wien. Der akademische Schüler Karl Anton von Martinis gilt mit diesem als Hauptvertreter des Vernunftrechts in Österreich. Von 1803 bis 1807 war er Rektor der Universität Wien.

Order Number: 93660CB

Rare Book: EUR 300,--