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JHERING,R.v., Geist des römischen Rechts. 01.A. 2 Bde. Leipzig 1852-1865

Jhering, Geist des römischen Rechts. EA. 4 Bde. in 2 geb. Leipzig 1852-65
Rudolf von Jhering - Porträt

JHERING, Rudolf von,

Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Bde. 1-3,1 (in 2 Bänden geb. = alles Erschienene!). Leipzig, Druck und Verlag von Breitkopf und Härtel, 1852-1865.

8vo. (I, 1852:) XII, 336, (II,1, 1854:) VIII, 320, (II,2, 1858:) XX, (321-) 695; (III,1, 1865:) X, 342 S. Zeitgenössischer Halblederbände mit Buntpapierbezug. (Halblederbde. leicht abweichend, exzellenter Zustand!).

Erste Ausgabe, ein Klassiker der deutschen Rechtswissenschaft! – Zu den bedeutendsten und geistreichsten unter den deutschen Juristen zählt zweilsohne Rudolph von Jhering. Berühmt geworden ist Jhering, enger Freund von Bernhard Windscheid, weil er noch während der Publikation seines erste großen Werkes, dem „Geist des römischen Rechts“, in dem er zunächst ganz in der Tradition der Begriffsjurisprudenz von Georg Friedrich Puchta (1798-1846) stand, eine Hinwendung zu einer soziologisch orientierten Rechtsanschauung vollzog. Bereits im ersten (und einzigen) Teil des dritten Bandes des unvollendet gebliebenen Werkes trat die soziologische Betrachtung des Rechts immer deutlicher hervor. Die zeitliche Unterbrechung im Erscheinen des ‚Geist des römischen Rechts‘ war somit ein notwendiger Schritt. War im Geist des römischen Rechts das Recht weniger aus seiner nationalen Bedingheit als aus seiner innereren Vernünftigkeit erklärt – insoweit billigte Jhering dem Ius Romanum zeitlose Geltung zu – so stand das nachfolgende Werk unter dem Gedanken: ‚Der Zweck ist der Schöpfer des Gedanken‘. Kein Wollen, keine Handlung, so Jherings Grundüberzeugung, war überhaupt denkbar, wenn es nicht einen Zweck verfolge. Der erste Band dieser Schrift erschien im Jahre 1877. Nunmehr nahm Jhering, ganz im Gegensatz zu seinem früheren Werk, den Standpunkt ein, nach dem das Recht sich aus den gesellschaftlichen Grundlagen erkläre. – Vgl. NDB X, 123f. (A. Hollerbach); ADB L, 652-664 (L. Mitteis); Stintzing-Landsberg III,2/788-825 (Noten: 334-346); Franz Wieacker, R. v. Jhering, 2.A. 1968; Kleinheyer-Schröder, 2.A., 1996, S.220-227 mit vielen weiteren Literaturangaben.

1818: geboren am 22. August in Aurich in Friesland

1836: Beginn des Rechtsstudiums in Heidelberg, Göttingen und München

1840: Wechsel an die Universität in Berlin

1842: Promotion in Berlin mit der Schrift „De hereditate possidente″

1843: Privatdozent in Berlin

1845: Annahme eines Rufes als Ordinarius in Basel

1846: Professor für römisches Recht in Rostock

1849: Professur in Kiel

1852: Wechsel nach Gießen, wo sein Hauptwerk entsteht

1868: Annahme eines Rufes nach Wien, dort große Lehrerfolge vor über 400 Zuhörern

1872: Rückkehr nach Deutschland, Professor für römisches Recht in Göttingen

1892: gestorben am 17. September zu Göttingen

Bestellnummer: 93661CB

Antiquariat: EUR 450,--