In der kleinen Reihe „AVKB-Edition“ sollen zusätzlich einige vergriffene oder schwer zugängliche Texte, Monographien und Bibliographien zusammengeführt und als Nachdrucke in gebundener Buchform zur Verfügung gestellt werden.

Ich selbst bin als Händler zudem stets auf der Suche nach geeigneten Büchern und Bibliotheken aus dem genannten Themenspektrum.


SCHULZE-FIELITZ,H., Staatsrechtslehre als Wissenschaft. Berlin 2007.

Umschlag

SCHULZE-FIELITZ, Helmuth (Hrsg.),

Staatsrechtslehre als Wissenschaft. 1. Aufl. Berlin, Duncker & Humblot, 2007.

16 x 23 cm. 389 S. (Die Verwaltung. Beihefte, 7). ISBN 9783428125326.

Inhalt: I. Einführung: Die deutsche Staatsrechtswissenschaft als Problem?: H. Schulze-Fielitz, Staatsrechtslehre als Wissenschaft: Dimensionen einer nur scheinbar akademischen Fragestellung. Eine einführende Problemskizze – M. Morlok, Reflexionsdefizite in der deutschen Staatsrechtslehre – II. Der Charakter der Staatsrechtslehre als Wissenschaft: H. Dreier, Hans Kelsens Wissenschaftsprogramm – H.-H. Trute, Staatsrechtslehre als Sozialwissenschaft? – III. Staatsrechtslehre zwischen Wissenschaft und politischer Macht: A. Voßkuhle, Die politischen Dimensionen der Staatsrechtslehre – P. Häberle, Vermachtungsprozesse in nationalen Wissenschaftlergemeinschaften, insbesondere in der deutschen Staatsrechtslehre. Möglichkeiten und Grenzen der Staatsrechtslehre in der offenen Gesellschaft der Verfassungsinterpreten – IV. Staatsrechtslehre als Verwaltungsrechtslehre: F. Schoch, Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Verwaltungsrechtslehre und Staatsrechtslehre – J. Oebbecke, Verwaltungsrechtswissenschaft und Verwaltungswissenschaft – V. Europarechtswissenschaft oder Staatsrechtslehre?: I. Pernice, Europarechtswissenschaft oder Staatsrechtslehre? Eigenarten und Eigenständigkeit der Europarechtslehre – M. Ruffert, Was kann die deutsche Europarechtslehre von der Europarechtswissenschaft im europäischen Ausland lernen? – VI. Die bundesdeutsche Staatsrechtslehre im internationalen Vergleich: G. Biaggini, Die Staatsrechtswissenschaft und ihr Gegenstand: Wechselseitige Bedingtheiten am Beispiel der Schweiz – E. Wiederin, Denken vom Recht her. Über den modus austriacus in der Staatsrechtslehre – O. Lepsius, Was kann die deutsche Staatsrechtslehre von der amerikanischen Rechtswissenschaft lernen? – J. Masing, Unabhängige Behörden in der „république indivisible“; die französische Staatsrechtswissenschaft im Spiegel von Reformen der Verwaltungsorganisation

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Sammeln ist ein Grundtrieb der menschlichen Natur und Büchersammeln eine der edelsten unter den Sammelleidenschaften