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PÜTTER,J.S., Historische Entw. der Staatsverfassung. 01.-02.A. 3 Bde. 1786-88

Pütter, Staatsverfassung des Teutschen Reichs, 1786-88

PÜTTER, (Johann Stephan),

Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. 1.-2. unveränd. Aufl. 3 Bde. Göttingen, im Verlage der Wittwe Vandenhoeck und Vandenhoeck und Ruprecht, 1786-1788.

8vo. (I, 2.A. 1788:) Tb. mit Signet, 13 Bll., 460; (II, 1786:) Tb. mit Signet, 16 Bll., 454; (III, 1787:) Tb. mit Signet, 12 Bll., 299 S., 22 Bll. (Register). Sehr schöne neue, repräsentative Halblederbände mit goldgeprägten Rückentiteln, Buntpapierbezug, Lederecken und schönem Rotschnitt.

Mit gedruckter Widmung „An der Königinn Sophie Charlotte von Großbritannien gebohrner Herzoginn zu Mecklenburg Königliche Majestät“. – Das wichtigste Werk zur Verfassungsgeschichte im 18. Jahrhundert legte Pütter vor, das auch nachhaltigen Einfluss auf die historische Rechtsschule, insbesondere auf das Werk von Eichhorn, genommen hat. Pütter (1725-1807) gilt in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts als der berühmteste Vertreter des Reichsstaatsrechts, das er während seiner 60jährigen Lehrtätigkeit an der juristischen Fakultät der Göttinger Georgia Augusta vertreten hat. Seine wissenschaftliche Bedeutung geht jedoch weit über dieses Fach hinaus. Pütter studierte bei Christian Wolff, Heineccius, Boehmer, Ludewig und vor allem Estor in Marburg. 1746 wurde er nach Göttingen berufen, wo er 1757 den Lehrstuhl von Schmauss übernahm. Innerhalb des Staatsrechts bildete das Gemeinwohl als ordnendes Prinzip das Kernstück seiner Staatszwecklehre, die die Hoheitsrechte funktional sah, im Vorrang des Reichsrechts vor den Landesrechten den Begriff des modernen Bundesstaats entwickelte und in der Trennung von Gefahrenabwehr und Wohlfahrtsförderung den liberalen Polizeibegriff schuf. Pütter sieht die politische Dimension des „ius publicum“, argumentiert aber im Sinne der altständischen Gesellschaftsordnung rein juristisch.

Bestellnummer: 621CB

Antiquariat: EUR 600,-- 


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