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Die thematische Bandbreite meines Antiquariats umfasst die Geschichte und Landeskunde von der Antike bis zur aktuellen Zeitgeschichte, die Vielfalt der Rechtswissenschaft und Rechtsgeschichte, der Politikwissenschaft und politischen Ideengeschichte, der Wirtschaftswissenschaften, der Soziologie, Sozialphilosophie und Wissenschaftsgeschichte.


SCHULZ,P., Entgeltkürzung im Insolvenzfall durch Betriebsvereinbarung. Berlin 20

Umschlag

SCHULZ, Peter,

Entgeltkürzung im Insolvenzfall durch Betriebsvereinbarung. 1. Aufl. Berlin, Duncker & Humblot, 2002.

16 x 23 cm. 459 S. (Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, 207). ISBN 9783428107278.

Inhaltsübersicht: 1. Teil: Problemstellung: Arbeitsplatzerhaltung in der Insolvenz – Sanierung erfordert auch Personalkostensenkung – Möglichkeiten der Personalkostensenkung – Die Personalkostensenkung muss in der für die Sanierung erforderlichen Höhe kurzfristig mit einem hinreichenden Maß an Rechtssicherheit realisierbar sein – Die gesetzlichen insolvenzspezifischen Hilfsmaßnahmen bewirken keine dauerhafte Personalkostensenkung – Bereitschaft der Belegschaft zur Weiterarbeit zu geringeren Arbeitsentgelten im Insolvenzfall – Das geltende Insolvenz- und Arbeitsrecht muss im Sinne der Ermöglichung der Erhaltung von Arbeitsplätzen ausgelegt werden – Beurteilung der Sanierungstauglichkeit arbeitsrechtlicher Sanierungsinstrumente – Vorteile der Betriebsvereinbarung als Sanierungsinstrument – 2. Teil: Rechtliche Wirksamkeit der Herabsetzung der Arbeitsentgelte durch Betriebsvereinbarung: Arbeitsvertragliche Entgeltvereinbarungen – Betriebsvereinbarungen – Senkung tarifvertraglicher Arbeitsentgelte durch Betriebsvereinbarung – 3. Teil: Rechtliche Wirksamkeit der Herabsetzung der Arbeitsentgelte gegenüber leitenden Angestellten durch Richtlinie gemäß § 28 SprAuG: Vertraglich vereinbarte Arbeitsentgelte – Ansprüche aus Richtlinien gemäß § 28 Abs. 2 SprAuG – Ansprüche aus Tarifverträgen – 4. Teil: Prozessuale Behandlung der Herabsetzung der Arbeitsentgelte durch Betriebsvereinbarung und Sprecherausschuss-Richtlinie: Durchführung des Einigungsstellenverfahrens nach §§ 87 Abs. 2, 76 BetrVG – Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren zur Feststellung der Rechtmäßigkeit der Herabsetzung der Arbeitsentgelte durch Betriebsvereinbarung – Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren zur Feststellung der Rechtmäßigkeit der Herabsetzung der Arbeitsentgelte durch Sprecherausschuss-Richtlinie – Gerichtliches Verfahren zur Feststellung der Unverhältnismäßigkeit der zwingenden Wirkung des Tarifvertrages – 5. Teil: Zusammenfassung der Ergebnisse – Literaturverzeichnis – Stichwortverzeichnis

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