Die thematische Bandbreite meines Antiquariats umfasst die Geschichte und Landeskunde von der Antike bis zur aktuellen Zeitgeschichte, die Vielfalt der Rechtswissenschaft und Rechtsgeschichte, der Politikwissenschaft und politischen Ideengeschichte, der Wirtschaftswissenschaften, der Soziologie, Sozialphilosophie und Wissenschaftsgeschichte.

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KAHN,F., Abhandlungen zum internationalen Privatrecht. Hrsg. von Otto Lenel, Han

Umschlag

KAHN, Franz,

Abhandlungen zum internationalen Privatrecht. Hrsg. von Otto Lenel, Hans Lewald. Band I. Hrsg. von Otto Lenel – Hans Lewald. 1. Aufl. Berlin, Duncker & Humblot, 2013.

16 x 23 cm. XVI, 503 S. XVI, 503 S. (Duncker & Humblot reprints). ISBN 9783428165117.

Otto Lenel: »Rechtshistoriker, Zivilrechtler, * 13.12.1849 Mannheim, † 7.2.1935 Freiburg (Breisgau). (israelitisch, dann evangelisch)

L. studierte Rechtswissenschaft in Heidelberg, Leipzig und Berlin. Seine bedeutendsten Lehrer waren K. A. v. Vangerow, C. G. v. Wächter und L. Goldschmidt. Als Kriegsfreiwilliger diente er 1870/71 beim 1. bad. Dragoner-Rgt. Das Erlebnis des Krieges und der Reichsgründung bestärkte seine patriotische Gesinnung. Ende 1871 legte er die 1. juristische Staatsprüfung, 1872 das Doktorexamen ab. Erst nach der 2. Staatsprüfung (1874) faßte L. den Entschluß, sich der Wissenschaft zu widmen. Er habilitierte sich 1876 in Leipzig, erhielt 1882 einen Ruf auf einen Lehrstuhl in Kiel. Es folgten Professuren in Marburg (1884), Straßburg (1886) und Freiburg i.Br. (1907). Auch nach seiner Emeritierung blieb L. wissenschaftlich tätig, Öffentliche Ämter außerhalb der Universität bekleidete er trotz seines großen Ansehens nicht. Er ging in den Aufgaben, die er sich als Forscher, Rechtslehrer und Rechtsgutachter stellte, völlig auf.

L. war auf den Gebieten der röm. Rechtsgeschichte wie des Zivilrechts einer der bedeutendsten Forscher seiner Zeit. Als er sich habilitierte, zeichnete sich angesichts der Vorbereitungen zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ab, daß die Wissenschaft vom röm. Recht in absehbarer Zeit ihrer praktischdogmatischen Verantwortung für das geltende Recht ledig sein würde. Man wandte sich nun entschiedener der Erforschung der historischen Rechtsordnung des alten Rom zu. Bahnbrechend waren L.s Rekonstruktionen des prätorischen, unter Hadrian endgültig redigierten Edikts und der Ediktskommentare. 1878 erschienen seine ›Beiträge zur Kunde des prätorischen Edikts‹, 1883 die auf eine Preisaufgabe der Bayer. Akademie der Wissenschaften zurückgehende Monographie ›Das Edictum perpetuum‹ (1927, franz. Übers.). Die Rekonstruktion des Edikts setzte eine kritische Wiederherstellung der klassischen Ediktskommentare und anderer einschlägiger, in Justinians Digesten bruchstückweise überlieferten Juristenschriften voraus. Dabei wurden die Kommentierungsmethode der röm. Juristen und bis dahin nicht beachtete spätere Veränderungen an ihren Schriften deutlich. L. gelang es so, justinianische Interpolationen sicher nachzuweisen und die Spuren von Rechtsinstituten zu sichern, die bereits zur Zeit der justinianischen Kodifikation historisch waren. Zusammen mit I. Alibrandi, F. Eisele und O. Gradenwitz ist er einer der Pioniere der modernen romanistischen Textkritik. Übertreibungen der namentlich in den 20er Jahren überhand nehmenden ›Interpolationenjagd‹ trat er mit Entschiedenheit entgegen. Die für die Ediktskommentare geleistete Rekonstruktionsarbeit dehnte L. alsbald auf alle klassischen Juristenschriften aus. So entstand die 1889 erschienene ›Palingenesia Iuris Civilis‹. Noch L.s letzte Arbeiten waren palingenetischen Fragen gewidmet.

L. sah auch die Mitgestaltung des geltenden Rechts als seine Aufgabe an. Er beteiligte sich an der Kritik, die die Entwürfe zum BGB begleitete, und nahm zu zentralen zivilrechtlichen Problemen, vor allem auf dem Gebiet der Rechtsgeschäftslehre, Stellung. Seine zivilistischen Arbeiten atmen den wirklichkeitsnahen Geist, der auch seine rechtshistorischen Werke kennzeichnet. Im Zivilrecht sah er vor allem die sachgerechte Ordnung praktischer Bedürfnisse und wies deshalb dem Ideal der Rechtssicherheit einen hohen Rang zu. L. war ein vorzüglicher Dozent, der seine Hörer in systematische Zusammenhänge wie in die Kunst der Falllösung geschickt einzuführen wußte. Durch seine Lehrtätigkeit und eine viel benutzte Fallsammlung, die ein Dutzend Auflagen erlebte, förderte er wesentlich das heute selbstverständliche Hervortreten der Übungen im Rechtsunterricht. L. gründete zwar keine eigene Schule, doch übte er eine starke, prägende Wirkung auf die junge Juristengeneration seiner Zeit aus.«

Bund, Elmar, in: Neue Deutsche Biographie 14 (1985), S. 204 f.

Hans Lewald: »Jurist, * 29.5.1883 Leipzig, † 10.11.1963 Basel. (reformiert)

Nach dem Besuch der Thomasschule studierte L. in Leipzig zunächst Mathematik, hörte aber daneben auch juristische Vorlesungen, um schließlich ganz zur Rechtswissenschaft überzugehen. Sein juristisches Studium absolvierte er in Lausanne, Berlin, München, Leipzig und Heidelberg. Vor allem die Leipziger Juristenfakultät übte auf L. einen entscheidenden Einfluß aus. In Leipzig trat er in den von Ludwig Mitteis begründeten Kreis junger Gelehrter ein und wurde in das rechtsgeschichtliche Gebiet eingeführt, dem zeitlebens sein besonderes Interesse gelten sollte, die juristische Papyrologie, eine damals noch relativ neue Disziplin. Diesem Fach war auch seine Dissertation entnommen: Studien zum gräko-ägypt. Grundbuchrecht, eine Arbeit, mit der er 1908 summa cum laude promoviert wurde. 1910 folgte die Habilitation für röm. und bürgerliches Recht an die Univ. Würzburg mit der Schrift ›Zur Personalexekution im Rechte der Papyri‹. Beide Abhandlungen zeichnen sich durch umfassende Kenntnis der Quellen, Gründlichkeit und scharfsinnige Deutung der Literatur aus und haben trotz der seitherigen Entdeckung neuen Quellenmaterials bis heute ihren Wert behalten.

L. folgte 1911 einem Ruf an die Univ. Lausanne, wo er vier Jahre lang tätig war. 1915 wurde er an der ein Jahr zuvor gegründeten Univ. Frankfurt/Main als Nachfolger Paul Koschakers zum Ordinarius für röm. und bürgerliches Recht ernannt. 1920 nahm er einen Ruf an die gleichfalls erst wiedererrichtete Univ. Köln an, kehrte aber drei Jahre später nach Frankfurt zurück. Hier gehörte er zu den angesehensten Lehrern der Juristischen Fakultät und entfaltete eine umfangreiche und fruchtbare Lehrtätigkeit. Die lebendige Art seines Vortrags, sein didaktisches Geschick und das hohe Niveau seiner Vorlesungen fesselten seine Studenten.

Während dieser Zeit begann sich L. intensiv mit einem weiteren juristischen Gebiet zu beschäftigen, dem Internationalen Privatrecht, einer Disziplin, die sich nur mit einer einzigen Frage befaßt: Welche von verschiedenen in Betracht kommenden Rechtsordnungen ist zur Anwendung auf den konkreten Fall berufen? L. veröffentlichte hierzu eine Vielzahl von Untersuchungen. Als bahnbrechend erwies sich seine 1931 veröffentlichte große Darstellung ›Das deutsche internationale Privatrecht auf der Grundlage der Rechtsprechung‹ (franz. Übers. in: Répertoire de droit international 7, 1930), kein Lehrbuch im eigentlichen Sinne, weil es eine gute Kenntnis der schwierigen Materie voraussetzt. L. bietet darin eine vollständige Erörterung und Kritik der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit einer Fülle von Anregungen auf der Grundlage rechtsvergleichender Erkenntnisse. An der Frankfurter Universität gründete L. ein Institut für Rechtsvergleichung.

Nachdem L. 1931 einen Ruf nach Berlin zunächst abgelehnt hatte, trat er dort im Wintersemester 1932/33 eine Professur für röm. und bürgerliches Recht sowie für Internationales Privatrecht an. Der nach wenigen Monaten einsetzenden nationalsozialistischen Gewaltherrschaft stand er ablehnend gegenüber. 1935 verließ er Berlin und nahm einen Ruf nach Basel an, wo er bald heimisch wurde, wenngleich sein neuer Wirkungskreis sich nicht mit seiner früheren Tätigkeit an großen deutschen Universitäten vergleichen ließ. Insbesondere war es für ihn schmerzlich, die Lehre des röm. Rechts aufgeben zu müssen.

L., der später die schweizer. Staatsangehörigkeit erwarb, konnte sich in Basel noch fast drei Jahrzehnte lang seiner wissenschaftlichen Arbeit widmen, die vor allem dem Internationalen Privatrecht galt. Hervorzuheben ist sein Buch ›Règles générales des conflits des lois‹ (1941). Auf eben diesem Wege kehrte er jedoch auch noch einmal zum Ausgangspunkt seiner wissenschaftlichen Arbeit, zur Papyrologie, zurück, indem er in einer Anzahl von Arbeiten in höchst geistvoller Weise die Bedeutung des Internationalen Privatrechts in der griech. und röm. Antike untersuchte. – L., der seine Lehrtätigkeit in Basel 1953 beendete, war seit 1952 Honorarprofessor in Freiburg i.Br. und seit 1956 in Frankfurt/Main.«

Below, Karl-Heinz, in: Neue Deutsche Biographie 14 (1985), S. 411 f.

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In der kleinen Reihe „AVKB-Edition“ sollen zusätzlich einige vergriffene oder schwer zugängliche Texte, Monographien und Bibliographien zusammengeführt und als Nachdrucke in gebundener Buchform zur Verfügung gestellt werden.