MÜHLENBRUCH,C.F., Lehrbuch der Institutionen des Röm. Rechts. 02.A. Halle 1847.
Lehrbuch der Institutionen des Römischen Rechts. 2., verbess. und verm. Aufl. hrsg. von Eduard Wippermann. Halle, C. A. Schwetschke und Sohn, 1847.
8vo. XVIII, 369 S. Zeitgenössischer Pappband mit geprägtem Rückenschild.
Mühlenbruch hielt Vorlesungen in Halle über die Institutionen und verband damit “eine ausführliche Darstellung der Rechtsgeschichte, in der Art, wie dies auch auf anderen Universitäten geschah”. Das Lehrbuch spiegelt also die Vorlesungen wider, wie sie seit 1834 vorgetragen wurden. Mühlenbruch (1785-1843) studierte in Rostock, Greifswald, Göttingen und Heidelberg, promovierte dort 1813 und habilitiert im gleichen Jahr in Rostock. 1815 erhielt er eine Professur in Greifswald, 1818 ging er nach Königsberg und 1819 nach Halle. 1833 wechselte er nach Göttingen, wo er bis zu seinem Lebensende wirkte.
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