ANONYM, Beyträge zur Beantwortung der Frage: Wie ist Wucher. Dresden 1791
Beyträge zur Beantwortung der Frage: Wie ist Wucher ohne Strafgesetze aus einem Staate zu verbannen? Dreßden und Leipzig, in der Richterschen Buchhandlung, 1791.
Kl.-8vo. 92 S. Älterer Halbleinen mit Rückentitelprägung und Buntpapierbezug. (kl. St.a.T.).
Plädoyer für den freien Markt und eine zivilrechtliche Lösung des Wucher-Problems! – Der Titel verweist auf eine klassische ökonomisch-rechtsphilosophische Preisdebatte des späten 18. und 19. Jahrhunderts (unter anderem im Umfeld des Aufklärungsdenkens und der späten Kameralwissenschaften oder der historischen Schule der Nationalökonomie), nämlich ob und wie Wucher durch Marktfreiheit, Kreditorganisation statt Verbot reguliert werden kann. – Nationalökonomisch ging es um die Einrichtung öffentlicher Leihämter, Sparkassen und genossenschaftlicher Banken, um Monopole privater Geldverleiher zu brechen und Zinsen durch Konkurrenz zu senken. Der Abbau von Handelsbeschränkungen und Gewerbemonopolen führe über das Spiel von Angebot und Nachfrage letztlich zu einem fairen Preis. Es gehe darum, ein öffentliches Bewußtsein dafür zu schaffen, verbunden mit dem Appell an den Handelsstand, den Wucher als unehrenhaft zu ächten, anstatt auf staatliche Polizeigewalt und Strafdrohungen zu setzen. Verträge mit auffälligem Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung sollten zivilrechtlich als ungültig oder unwirksam erklärt werden, sodaß der Wucherer keinen einklagbaren Gewinn erzielen könne. Den staatlichen Gerichten sollte wiederum untersagt werden, wucherische Forderungen oder überzogene Zinsen einzutreiben, was den Wucher unrentabel mache. Auch gehe es um das Recht auf unbeschränkte Rückgabe und Rückzahlung des zu Unrecht Geleisteten ohne Verhängung einer Kriminalstrafe über die Beteiligten.
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