MÖSSLER,J.G., Juristisch-practisches Hauptbuch. 2 Bde. Erfurt 1801-1802
Juristisch-practisches Hauptbuch oder allgemeines theoretisch-praktisches Repertorium und vollständig alphabetisches Promtuarium des gemeinen und besondern deutschen Civil- Kirchen- Kriegs- Lehn- Peinlichen und Wechselrechts, aus gemeinen, sowohl ursprünglichen als angenommenen deutschen und verschiedenen besonderen Landes- oder Provincial-Gesetzen, auch älteren und neueren Rechtsgelehrten Schriften, vorzüglich vielen Sammlungen rechtlicher Entscheidungen und Gutachten, zusammengezogen, und zum allgemeinen Gebrauche deutscher Rechtsgelehrten bearbeitet und herausgegeben. 2 Bde. Erfurt, bey Georg Adam Keyser, 1801-1802.
8vo. XX, 432 S., 2 Bll.; IV, 538 S., 1 Bl. Zeitgenössische Halblederbände mit geprägten Rückentitelschildern und schönem Marmorblauschnitt. (Ebde. stärker berieben, stellenw. ausgebessert, erste Bll. in beiden Bänden etw. stärker stockfl.).
Unentbehrliches Arbeitsmittel seiner Zeit! – Das ‚Hauptbuch‘ diente als alphabetisch geordnetes Nachschlage- und Handbuch (Promtuarium und Repertorium) für die juristische Praxis. Es behandelte das damals gültige gemeine Recht sowie das spezifische Sächsische Recht. Im späten 18. und frühen 19. Jahrhundert waren solche Repertorien für Juristen, Notare und Beamte unverzichtbare Arbeitsmittel. Da das Recht stark zersplittert war, half ein alphabetisches Register (ein Hauptbuch) dabei, schnell die passenden Gesetzesstellen, juristischen Stellungnahmen und praktischen Falllösungen zu finden.
Bestellnummer: 93645CB
Antiquariat: EUR 300,--

