INSTRUKTIONSBUCH der Polizeiwache der Hauptstadt. Erlangen 1849
der Polizeiwache der Hauptstadt London, ins Deutsche übertragen und mit Anmerkungen versehen, nebst einem Anhange, einige neuere Ausnahms-Gesetze, insbesondere die Bill zur Suspension der Habeas-Corpus-Acte in Irland enthaltend, zunächst als Material für Arbeiten der Gesetzgebung. Erlangen, Verlag von J. J. Palm und Ernst Enke, 1849.
8vo. IV, 177 S. Zeitgenössischer Schmuckeinband aus weißem Leinen mit Deckeltitelprägung und Schmuckornamentik. (Ebd. etw. bestoßen, schöner Zustand).
Vorbildliche Polizeiarbeit in der konstitutionellen Monarchie! – Deutsche Übersetzung des berühmten „Instruction Book for the Metropolitan Police“, das im Jahr 1829 in London herausgegeben wurde. Das wegweisende Dokument legte die grundlegenden Verhaltensregeln und Pflichten für die neu gegründete Londoner Metropolitan Police, die erste moderne, professionelle Polizeieinheit der Welt (unter Leitung von Sir Robert Peel) fest. – Der gesamte Text des Instruktionsbuches von 1829 basiert bereits auf den Peel’schen Grundsätzen, obwohl diese erst später explizit ausformuliert wurden: Polizisten seien Bürger in Uniform, die dafür bezahlt werden, sich in Vollzeit den Pflichten zu widmen, die eigentlich jedem Bürger obliegen. Die Macht der Polizei hänge von der Anerkennung und dem Respekt der Bürger ab, nicht von physischer Gewalt oder Einschüchterung. Körperliche Gewalt dürfe nur dann und nur in dem Maße angewendet werden, wie es zur Durchsetzung des Gesetzes unvermeidbar ist. Die Grundsätze wurden Vorbild für die Polizeiarbeit in zahlreichen europäischen Staaten. – Das Hauptziel aller Polizeiarbeit sei die Verhütung von Verbrechen. Der Schutz von Leben und Eigentum sowie die Erhaltung des öffentlichen Friedens seien die obersten Pflichten. Der Erfolg der Polizei zeige sich nicht an der Anzahl der Verhaftungen, sondern am Fehlen von Kriminalität in den Straßen. Der Polizeibeamte müsse sich bewusst sein, dass er durch sein Verhalten das Ansehen der gesamten Einheit repräsentiere. Für den Alltag des Polizisten (Constable) gelten strikte Vorgaben: Polizisten müssen gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern – unabhängig von deren sozialem Status – höflich, ruhig und besonnen auftreten. Sie dürfen sich niemals zu unbedachten Reaktionen oder Grobheiten hinreißen lassen. Absolute Nüchternheit im Dienst sei zwingend erforderlich. Trunkenheit führe zu sofortiger Entlassung. Während des Streifengangs ist das Herumsitzen, das Führen privater Gespräche oder das unnötige Verweilen an einem Ort untersagt. Der Polizist muss seine Route (den ‚Beat‘) ununterbrochen und aufmerksam abschreiten etc.
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