WAHL-CAPITULATION. Ihro Röm. Königl. Majestät Joseph II. Ffm. 1765
Ihro Röm. Königl. Majestät Josephi II. Wahl-Capitulation. Franckfurt und Leipzig, o. Verlag, 1765.
Gr.-8vo. Tb. mit Wappen, 1 Bl. (Vorbericht), 78 S., 1 Bl. (Reversales). Schlichter, zeitgenössischer Pappband.
Die Wahlkapitulation Josephs II. war der amtliche und in Kapitel gegliederte Vertrag, den der spätere Kaiser anlässlich seiner Wahl zum Römischen König am 27. März 1764 (und seiner Krönung in Frankfurt am Main) den Kurfürsten des Heiligen Römischen Reiches schwören musste. Sie schränkte die Macht des Monarchen ein und garantierte den Reichsständen ihre hergebrachten Rechte und Privilegien. Seit dem 16. Jahrhundert waren Wahlkapitulationen eine fundamentale Rechtsquelle (lex fundamentalis) des Heiligen Römischen Reiches. Sie legten fest, welche Zusagen der künftige Herrscher hinsichtlich der Reichsverfassung, der Religion, der Gerichte und der auswärtigen Politik machte.
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