MÜLLER,P., Tractatio Iuridica De Iure Praegnantium. Jena 1756

Müller, Tractatio de Iure Praegnantium. Jena 1756

MÜLLER, Peter,

Tractatio Iuridica De Iure Praegnantium Von Schwangern Weibern. Jena, Litteris Schillianis, 1756.

8vo. Tb., 164 S. Neuer Halbleinen mit Buntpapierbezug und geprägtem Rückentitel. (Papier leicht gebräunt).

Früher Mutterschutz und Rechte ungeborener Kinder (Nasciturus)! – Die Schrift erschien als juristische Dissertation Peter Müllers (1640-1696) bereits im Jahre 1680, wurde im 18. Jahrhundert mehrfach neu aufgelegt, so etwa in den Jahren 1732 und 1756. Die Schrift befasst sich systematisch mit allen rechtlichen Fragestellungen, die im römisch-deutschen (gemeinen) Recht im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft standen: z. B. rechtliche Definitionen darüber, ab wann eine Frau als schwanger galt, wie die Schwangerschaft (etwa durch Hebammen) nachgewiesen wurde und welche Rechte uneheliche Schwangere gegenüber dem Kindsvater geltend machen konnten. Daneben werden Fragen des Schutz der Erbanwartschaften des ungeborenen Kindes behandelt. Es wurde gezeigt, wie das Vermögen für das Kind bis zur Geburt verwaltet werden muss (Bestellung eines Curator ventris, also eines ‚Bauchpflegers‘). Schwangere Frauen genossen besonderen Schutz im Strafprozess. So war die Anwendung der Folter bei Schwangeren stark eingeschränkt oder ganz untersagt. Zudem durfte die Todesstrafe an einer schwangeren Frau nicht vollstreckt werden, um das Leben des ungeborenen Kindes nicht zu gefährden (vorgesehen war ein Aufschub bis nach der Entbindung).

Bestellnummer: 93654CB

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