BÖHMER,J.S.F., Meditationes in Const. Criminalem Carolinam. 01.A. Halle 1770
Meditationes in Constitutionem Criminalem Carolinam. Accessit vetus ordinatio criminalis Bambergensis, Brandenburgica, Hassiaca. Halae Magdeburgicae (= Halle), litteris et impensis Ioan. Iust. Gebaueri, 1770.
4to. Gest. Titelkupfer (Porträt Böhmers), Tb. mit Wappen, 2 Bll., XIV, 982, 212 S. Zeitgenössischer Pergamentband auf 6 Bünden geheftet mit geprägtem Rückentitelschild.
Erste Ausgabe – einer der bedeutendsten und gründlichsten Kommentare zur Peinlichen Gerichtsordnung Kaiser Karls V., zugleich das strafrechtliche Hauptwerk Böhmers und der letzte große Carolinakommentar! – Böhmer analysierte die Carolina systematisch und schuf eine wissenschaftlich erschöpfende Erläuterung des damals geltenden deutschen Strafrechts. Das Werk ist stark vom Geist der Aufklärung geprägt. Böhmer argumentierte entschieden gegen eine theokratische Rechtsauffassung. Er forderte, das Strafrecht vom Menschen und seinem irdischen Leben her zu begründen. Dem Werk beigefügt sind ältere, bedeutende Landesrechtsordnungen, die als Vorläufer der Carolina gelten: die Bambergische Halsgerichtsordnung (Bambergensis), die Brandenburgische Halsgerichtsordnung (Brandenburgica) sowie die hessische Gerichtsordnung (Hassiaca). Es ist das letzte große Werk Böhmers! – Johann Samuel Friedrich Böhmer (1704-1772), Sohn des berühmten Kirchenrechtlers Justus Henning Böhmer, war Professor für Kriminalrecht an den Universitäten Halle und Frankfurt an der Oder. Er ist neben Carpzov der einflussreichste Kriminalist des deutschen Strafrechts vor dem Auftreten Feuerbachs. – Den Beginn einer modernen deutschen Strafrechtswissenschaft markierte die berühmte Constitutio Criminalis Carolina, also die peinliche Halsgerichtsordnung von Kaiser Karl V. Nach längerer Vorbereitungszeit wurde das Reichsgesetz im Jahre 1532 auf dem Reichstag zu Regensburg verabschiedet. Die in der Folgezeit erschienenen Carolinakommentare bestimmten und diktierten den Fortgang der Strafrechtsdogmatik. Neben dem ersten großen wissenschaftlichen Kommentar von Kress ragte der von Böhmer heraus. Böhmers Carolinakommentar ist der gründlichste und wissenschaftlich wertvollste in der deutschen Strafrechtsgeschichte. Böhmer gilt als der beste Strafrechtstheoretiker des 18. Jahrhunderts. – Vgl. Pütter II, 390; Stintzing-L III/1, 302f.
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Rare Book: EUR 450,--

