LUDOVICI,J.F., Einleitung zum Civil-Proceß. 10.A. Halle 1732
Einleitung zum Civil-Proceß. Darinnen Wie sich der Kläger bey Anstellung und Fortsetzung der Klage / der Beklagte bey seiner rechtmäßigen Verantwortung, ingleichen der Richter beym decretiren, in allen und ieden Arthen der vorkommenden Rechtfertigungen, den gantzen Proceß hindurch zu verhalten habe, von Stück zu Stück, ohne Einmischung theoretischer und zum Proceß nicht gehörigen Fragen, deutlich gezeiget, und dabey der Sächsische und gemeine, wie auch der in vielen Provintzen vorkommende sonderliche modus procedendi in iedem Capitel gegen einander gehalten wird; Nebst einem Anhange / Von der Art die Acten und Registraturen zu verfertigen, auch die Acta zu excerpiren und zu referiren / Wie auch einer Instruction für einem Gerichtshalter auf dem Lande. Voritzo mit vielen Anmerckungen, darinnen beydes der in der Marck Brandenburg, als auch in Chur-Sachsen, nach Anleitung der Erläuterten und Verbesserten Proceß-Ordnung, übliche Modus procedendi vor Augen geleget wird, vermehret, auch andern nützlichen Observationibus erläutert von Johann Gerhard Schlitte. 10. Edition. Halle, in Verlegung des Waysenhauses, 1732.
Gr.-8vo. Kupferporträt, Tb. in Rot-Schwarz-Druck, 20 Bll., 525 S., 25 Bll. (Register). Zeitgenössischer Pergamentband mit Rotschnitt. Exzellenter Zustand!
Jakob Friedrich Ludovici (1671-1723), Thomasiusschüler, wurde Professor der Rechte in Halle, wechselte an die Universität Gießen und wurde dort auch Vizekanzler. Ludovici nahm den Gedanken von Thomasius auf, den juristischen Unterricht in deutscher Sprache abzuhalten. Neuartig waren die zu seinen Vorlesungen verfassten Lehrbücher, die er auch in deutscher Sprache verfasst hatte. Diese Lehrbücher avancierten im 18. Jahrhundert zu den erfolgreichsten und auflagenstärksten Lehrbüchern überhaupt. Nur wenige Hochschullehrer konnten sich zu seiner Zeit mit den akademischen Lehrerfolgen eines Ludovici messen. Nicht nur die Lehrbücher fanden reißenden Absatz, auch seine Vorlesungen quollen über vor Studenten. An seine ersten Schriften „reiht sich die Fluth Ludovicischer Lehrbücher über Lehnrecht, Recht der Novellen, Civilproceß, peinlichen Proceß, Concurs-, Wechsel-, Consistorial-, Kriegs- und Lehnsproceß, über Recht der Pandekten und über Naturrecht. Von diesen haben den meisten Erfolgt gehabt die gern zusammengestellten Proceßeinleitungen und das Pandektenwerk. Erstere haben das Verdienst, zuerst für diesen Gegenstand die deutsche Sprache angewendet, die sonst selten behandelten besonderen Proceßarten nach practischen, meist preußischen Quellen bearbeitet, überall aber zum ersten Male den gemeinen deutschen von dem Sächsischen Proceß möglichst gesondert zu haben“ (vgl. Stintzing-L. III,1, 136).
Angebundene Titel:
Jacob Friederich LUDOVICI, Einleitung zum Concurs-Proceß, Darinnen, Wie sich die Gläubiger bey der Liquidation und Bescheinigung ihrer Forderungen / der Schuldner / oder Curator bonorum, bey Untersuchung der liquidirten Posten und Vorschützung der habenden Einreden, ingleichen der Richter beym decretiren in allen Stücken des Concurs-Processes zu verhalten haben, deutlich, ohne Einmischung theoretischer und zum Proceß nicht gehöriger Fragen gezeiget, Und dabey der Sächsische und gemeine / wie auch der in vielen Provintzen vorkommende sonderliche modus procedendi in iedem Capitel gegen einander gehalten wird. Voritzo mit vielen Zusätzen aus der Königl. Preuß. Hypothequen und Cuncurs-Ordnung, wie auch der Cuhr-Sächs. verbess. Proceß-Ordnung vemehret, und andern nützlichen Anmerckungen erläutert / von Johann Gerhard Schlitte. Halle, in Verlegung des Waysen-Hauses, 1729. Tb. mit Vignette, 7 Bll., 146 S., 9 Bll. (Register).
Jacob Friederich LUDOVICI, Einleitung zum Wechsel-Proceß, Darinnen Von denenjenigen Fällen, in welchen nach Wechsel-Recht geklaget werden kan / gehandelt, Auch wie der Wechsel-Proceß von dem sonst in andern Sachen gebräuchlichen modo Procedendi abweiche, von Stück zu Stück deutlich gezeiget, und darnechst Bey einer ieden Materie die eigentliche Worte der Leipziger, Märckischen, Magdeburgischen, Preußischen, Dantziger, Braunschweigischen, Naumburgischen, Botzner, Breßlauischen, Lausitzischen, Hamburger, Lübeckischen, Lyoner, Amsterdammischen und anderer mehreren Wechsel-Ordnungen angeführet werden. 8. Auflage. Halle, in Verlegung des Waysen-Hauses, 1732. Tb. mit Vignette in Rot-Schwarz-Druck, 7 Bll., 238 S., 11 Bll. (Register).
ADDITIONES zu des Wohlsel. Herrn Geheimden Raths LUDOVICI Einleitungen zum Civil-Concurs- und Wechsel-Proceß, Darinnen Alles dasjenige, was in besagten Einleitungen aus dem Sachsen-Recht oder sonsten angeführet / durch die in Chur-Sachsen publicirte verbesserte und erläuterte Proceß-Ordnung aber anders entschieden, ordentlich von Capitul zu Capitul bemercket, und mit Anführung der eigentlichen Worte ietzterwehnter verbesserten Proceß-Ordnung dem Leser vor Augen geleget wird. Halle, in Verlegung des Waysenhauses, 1729. Tb. mit Vignette, 1 Bl., 68 S.
Jacob Friedrich LUDOVICI, Einleitung zum Consistorial-Proceß, Darinnen, Wie solcher Consistorial-Proceß von dem sonst in anderen Sachen gebräuchlichen modo procedendi abweiche, von Stück zu Stück deutlich gezeiget, und dabey Von dem ersten Ursprung der so genannten geistlichen Jurisdiction, ingleichen derer Consistorien bey denen Evangelischen und deroselben Bestellung, gehandelt wird. 7. Auflage. Halle, in Verlegung des Waysenhauses, 1731. Tb. mit Vignette, 9 Bll., 182 S., 6 Bll. (Register).
Eunuchi CONJUGIUM, Die Capaunen-Heyrath / hoc est scripta et judicia varia de Conjugio inter Eunuchum et Virginem juvenculam… ab Hieronymo DELPHINO. Jenae, litteris viduae Erichianis, 1730. Tb. in Rot-Schwarz-Druck, 3 Bll., 152 S.
Bestellnummer: 93670CB
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