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REHBEIN,H., O.REINCKE, Allgemeines Landrecht Preussens. 05.A. Berlin 1894

REHBEIN, H(ugo), O(tto) REINCKE,

Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten nebst den ergänzenden und abändernden Bestimmungen der Reichs- und Landesgesetzgebung. Mit Erläuterungen. 5., verbess. Aufl. Berlin, Verlag von H. W. Müller, 1894.

8vo. (I:) XIV, 680; (II:) VIII, 569; (III:) VIII, 987; (IV:) XIV, 1043 S. Neuere Halbleinen mit Buntpaperbezug und geprägten Rückentiteln. (alte St.a.T.).

Letzte Ausgabe des ALR-Kommentars vor Inkrafttreten des BGB! – Rehbein (1833-1907) war seit 1884 Reichsgerichtsrat, allerdings zunächst in Strafsenaten, bevor er endlich 1889 in den 1. Zivilsenat eintrat, dem er bis zur Pensionierung 1907 angehörte. Reincke (1830-1906) gehörte als Reichsgerichtsrat dem 4. Zivilsenat seit 1886 an (bis 1902). Es ist sozusagen der Reichsgerichtsrätekommentar des ALR. – Vgl. Katalog der Bibl. des Reichstages, IV, 719.

Bestellnummer: 93677CB

Antiquariat: EUR 220,--