SCHMIDT,J.L., Öffentliche Rechtssprüche. Jena 1777

Schmidt, Öffentliche Rechtssprüche zur Rechtsgelahrtheit. Jena 1777
Schmidt, Öffentliche Rechtssprüche zur Rechtsgelahrtheit. Jena 1777

SCHMIDT, Johann Ludewig,

Öffentliche Rechtssprüche zur Erweiterung der praktischen Rechtsgelahrtheit nebst einer Vorrede worinne zugleich von der fürtreftlichen Nutzbarkeit eines casuistischen Rechtscollegiums gehandelt wird. Jena, verlegts Johann Rudolph Crökers seel. Wittwe, 1777.

Gr.-8vo. Tb., 22 Bll., 936 S., 18 Bll. (Register). Zeitgenössischer Halblederband mit geprägtem Rückentitel und Rückenornamentik. (Ebd. etw. bestoßen u. berieben).

Erste Ausgabe! Wichtige Stufe in der Geschichte der juristischen Ausbildung und der sogenannten ‚civilistischen Praktika‘ im 18. Jahrhundert. – Schmidt plädiert in seiner ausführlichen Vorrede für den Nutzen von fallbezogenen (kasuistischen) Vorlesungen und Übungen im Jurastudium. Statt reiner Theorie sollten Studenten anhand realer oder realistischer Rechtsfälle geschult werden. Die Sammlung von Rechtssprüchen diente dazu, die Lücke zwischen der theoretischen Universitätsausbildung und der juristischen Praxis (der ‚praktischen Rechtsgelahrtheit‘) an den Gerichten zu schließen. – Johann Ludwig Schmidt (1726 in Quedlinburg – 1792 in Jena) war ein namhafter Professor der Rechte an der Universität Jena. Er lehrte unter anderem die Institutionen des römischen Rechts und war bekannt für seine praxisorientierten Lehrbücher, wie etwa das ‚Praktische Lehrbuch von gerichtlichen Klagen und Einreden‘.

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